Alle Rechte und Pflichten der Fahrgäste und der Eisenbahngesellschaften sind im Europäischen Gesetz festgeschrieben (Verordnung Nr. 1371/2007). Die Eisenbahngesellschaften dürfen jederzeit mehr anbieten als es ihre Pflicht ist, jedoch darf dies nie zum Nachteil ihrer Fahrgäste sein.

Verordnung Nr. 1371/2007