Ihre Rechte
Das Eisenbahnunternehmen ist dazu verpflichtet Ihnen gewisse Informationen zu erteilen. Es muss dabei Menschen mit einer Gehör- und/oder Sehbeeinträchtigung besondere Aufmerksamkeit widmen.
- was Sie alles tun dürfen oder müssen: die allgemeinen Bedingungen für Reisen mit dem Zug;
- die schnellste und günstigste Reiseroute mit dem Zug;
- alles was Menschen mit einer Behinderung wissen müssen;
- ob Ihr Fahrrad mitreisen darf und wenn ja, wie;
- ob es genügend Sitzplätze gibt;
- was Sie alles im Zug kaufen, bekommen oder tun können;
- was Sie tun müssen, wenn Sie etwas verlieren;
- wie Sie eine Beschwerde einreichen;
- ob Ihr Zug Verspätung hat oder Störungen vorliegen.
- welches der nächste Bahnhof ist;
- ob es Verspätungen gibt;
- falls Sie noch umsteigen müssen: ob Sie den Zug noch kriegen;
- alles was Sie über Sicherheit wissen müssen;
- was Sie alles im Zug kaufen, bekommen oder tun können.