Das Eisenbahnunternehmen ist dazu verpflichtet Ihnen gewisse Informationen zu erteilen. Es muss dabei Menschen mit einer Gehör- und/oder Sehbeeinträchtigung besondere Aufmerksamkeit widmen.


  • was Sie alles tun dürfen oder müssen: die allgemeinen Bedingungen für Reisen mit dem Zug;
  • die schnellste und günstigste Reiseroute mit dem Zug;
  • alles was Menschen mit einer Behinderung wissen müssen;
  • ob Ihr Fahrrad mitreisen darf und wenn ja, wie;
  • ob es genügend Sitzplätze gibt;
  • was Sie alles im Zug kaufen, bekommen oder tun können;
  • was Sie tun müssen, wenn Sie etwas verlieren;
  • wie Sie eine Beschwerde einreichen;
  • ob Ihr Zug Verspätung hat oder Störungen vorliegen.


  • welches der nächste Bahnhof ist;
  • ob es Verspätungen gibt;
  • falls Sie noch umsteigen müssen: ob Sie den Zug noch kriegen;
  • alles was Sie über Sicherheit wissen müssen;
  • was Sie alles im Zug kaufen, bekommen oder tun können.