Alle Eisenbahngesellschaften müssen Ihnen die Mitnahme von Fahrrädern ermöglichen, wenn dies im Zug möglich ist. Sie dürfen Ihnen dafür eine Gebühr berechnen. Die Fahrräder müssen leicht zu transportieren sein und ihre Mitnahme darf den Zugverkehr nicht beeinträchtigen.

Hierzu einige Links. Bitte kontaktieren Sie die Eisenbahngesellschaft, falls Sie nicht die Information finden, die Sie suchen.